der X., Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Victor Benovici, Goldgasse 11, 7002 Chur, gegen den Abschreibungsbeschluss des Kreispräsidenten Z. vom 27. August 2009, mitgeteilt gleichentags, in Sachen der Y . , Gesuchsgegnerin und Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Eva Druey Just, Masanserstrasse 40, Villa Zambail, 7000 Chur, gegen die Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin, betreffend Amtsverbot (Kosten- und Entschädigungsfolge), hat sich ergeben: I. Sachverhalt