1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die X. wird in Abänderung von Ziff. 1 der angefochtenen Verfügung richterlich angewiesen, das Geschäftslokal Nr. 1 im Erdgeschoss und das Studio Nr. 6 im 1. Obergeschoss in der Liegenschaft Haus D. in E. bis spätestens 31. Oktober 2009, um 14.00 Uhr zu räumen und der Erbengemeinschaft Y. in vertragsgemässem Zustand - samt aller Schlüssel - zu übergeben. 3. Im Übrigen bleibt die vorinstanzliche Verfügung unverändert.