Allein aus dem Wortlaut der fraglichen Klausel kann nicht abgeleitet werden, auf welche Kriterien zur Anpassung des Mietzinses sich die Parteien mit der gewählten Formulierung „dem Verhältnis angepasst“ bei Vertragsabschluss bezogen haben. So ergeben sich daraus keine klaren Hinweise, ob damit eine neuerliche Beurteilung der Verhältnisse mit Blick auf den Ertrag aus der Mietsache oder mit Blick auf die orts- und quartierüblichen Mietzinse beabsichtigt war, oder ob den veränderten Verhältnissen seit der letzten Mietzinsfestlegung Rechnung getragen werden sollte. Es ist daher auf die Begleitumstände des Vertragsabschlusses und die Interessenlage der Parteien abzustellen.