Im Falle eines indexierten Mietzinses nehmen die Vertragsparteien die wahrscheinliche Entwicklung der Anpassungsgründe vorweg. Diese Vorwegnahme, welche ein aleatorisches Element enthält, entzieht der Vermutung, wonach der letzte Mietzins dem Vermieter einen genügenden Ertrag verschaffte, die Grundlage (vgl. zum Ganzen Lachat/Brutschin, Mietrecht für die Praxis, a.a.O., S. 439 ff.). Der Vermieter kann auf den Zeitpunkt auf den ein Mietvertrag gekündigt werden könnte, den Mietzins erhöhen, indem er wahlweise