F. Mit Entscheid vom 18. August 2009, gleichentags mitgeteilt, verfügte der Kreispräsident Oberengadin wie folgt: „1. Dem Gesuch wird entsprochen und der Gesuchsgegnerin bzw. ihren Organen und leitenden Angestellten im Sinne der Erwägungen richterlich befohlen, das Geschäftslokal Nr. 1 im EG und das Studio Nr. 6 im 1. OG in der Liegenschaft Haus D., , E., bis spätestens zum 7. September 2009, um 14.00 Uhr zu verlassen und der Gesuchstellerin insgesamt in vertragsgemässem Zustand - samt aller Schlüssel - zu übergeben. 2.