Seite 2 — 14 2009 hinaus weiter nutzte, reichte die Erbengemeinschaft Y. am 2. Juli 2009 beim Kreispräsidenten Oberengadin ein Ausweisungsgesuch mit folgendem Rechtsbegehren ein: „1. Der Gesuchsgegnerin sei zu befehlen, das Geschäftslokal Nr. 1 im EG und das Studio Nr. 6 im 1. OG in der Liegenschaft Haus D., , E., umgehend zu verlassen, das Mietobjekt zu räumen und der Gesuchsgegnerin insgesamt in vertragsgemässem Zustand samt aller Schlüssel zu übergeben. 2. Der Ausweisungsbefehl sei unter ausdrücklicher Anordnung der Straffolgen von Art.