Mietzinsanpassung: Dieser Mietvertrag unterliegt dem Landeskonsumentenindex; Basis 1.1.99. Jeweils per 31.12. wird der Mietzins mit 50% der Indexveränderung angepasst.“ B. Im Herbst 2008 nahmen die Parteien Verhandlungen über die Weiterführung des Mietvertrages und den neu festzulegenden Mietzins auf, konnten darüber jedoch keine Einigung erzielen. In der Folge kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis am 5. Dezember 2008 per 30. Juni 2009. Die Kündigung wurde innert der gesetzlichen Frist bei der Schlichtungsbehörde nicht angefochten.