Als Mietbeginn wurde der 1. Januar 1999 beziehungsweise der Zeitpunkt der Bezugsbereitschaft festgelegt. Des Weiteren wurde vereinbart, dass der Mietvertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ende Juni, jedoch frühestens per 30. Juni 2009, gekündigt werden kann. Unter dem Titel „Besondere Vereinbarungen“ wurde zudem das Folgende festgehalten: „Optionsrecht: Der Vermieter erklärt sich bereit, dem Mieter bei Ablauf der Mindestdauer eine Option für eine Verlängerung um weitere 10 Jahre zu gewähren. Der Mietzins wird dannzumal dem Verhältnis angepasst. Mietzinsanpassung: Dieser Mietvertrag unterliegt dem Landeskonsumentenindex;