Beim beurkundeten Kaufvertrag handle es sich mit anderen Worten um eine Simulation mit Nichtigkeitsfolge. Der Erlass vorsorglicher Massnahmen im Sinne einer Grundbuchsperre sei erforderlich, da der Verkauf des Grundstückes an Dritte von der Beschwerdegegnerin so gut wie beschlossen und danach eine allfällige Grundbuchberichtigungsklage nicht mehr durchsetzbar sei.