Auch die Frage, ob tatsächlich von einer Abtretung einer Wohnung die Rede gewesen sei, habe er nicht genau beantworten können. Die Tatsache, dass der Gesuchsteller für das Bewohnen der Liegenschaft weiterhin Miete zahle, spreche gegen die Behauptung, dass zusätzlich zum beurkundeten Kaufpreis eine Wohnung im Betrage von Fr. 400'000.-- zugesichert worden sei. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die Gesuchsgegnerin versprochen habe, behilflich zu sein, dem Gesuchsteller nach einer allfälligen Realisierung der Überbauung eine günstige Mietwohnung zu vermitteln.