hat sich ergeben: A. Mit Kaufvertrag vom 11. Juni 2001 erstand die Y. D. von X. das Grundstück Nr._, Plan_, eingetragen im Grundbuch A., zum Kaufpreis von Fr. 700'000.--. In der Folge vermietete die Y. D. das sich auf dem besagten Grundstück befindende Wohnhaus mit Pferdestallungen, Remise, Schopf und Silo samt 1'727 m2 Umschwung an den Sohn von X.. Dieses Mietverhältnis wurde von Seiten der Vermieterin am 24. September 2007 per 31. März 2008 gekündigt.