4. In seinem als "Beilage zur Einsprache vom 04.08.09" betitelten Schreiben vom 3. September 2009 beschwerte sich A.X. darüber, dass der angefochtene Entscheid keine Rechtsmittelbelehrung enthalte. Er habe sich selber danach erkundigen müssen. Somit sei der angefochtene Entscheid ungültig. Alsdann führte A.X. aus, er sehe seinen Sohn derzeit nur im Drei-Wochentakt. Jedes Mal, wenn ein Monat 5 Wochenenden habe, werde dies schamlos ausgenutzt. Seine Töchter habe er nun monatelang nicht mehr gesehen. Das Ferienrecht mit dem Sohn sei nur mit Mühe und verzögert zustande gekommen.