3. Die Kosten des Verfahrens vor Bezirksgerichtspräsidium Landquart, bestehend aus: Gerichtsgebühr Fr. 745.00 Schreibgebühr Fr. 272.00 Barauslagen Fr. 83.00 Total Fr. 1100.00 werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Die ausseramtlichen Entschädigungen werden wettgeschlagen. 4. (Mitteilung). E.1. Gegen diese Verfügung erhob A.X. am 4. August 2009 Einsprache an das Kantonsgericht von Graubünden, worin er sich gegen die Kürzung seines