2. In der Vernehmlassung vom 18. Mai 2009 beklagte sich A.X. über die grossen Probleme bei der Ausübung des Besuchsrechtes in der Vergangenheit. Er werde zu Unrecht dafür verantwortlich gemacht und wünsche sich, dass die ganze Problematik mit einem Kinderpsychologen aufgearbeitet werde. Die Weigerung der Ehefrau, an sich zu arbeiten und professionelle Hilfe anzunehmen, führe immer tiefer in eine Sackgasse. Die Leid Tragenden seien die Kinder. Die Gesuchstellerin wisse, dass ihr Auszug aus der ehelichen Wohnung eine falsche Affekthandlung gewesen sei. Er habe sein Besuchsrecht nicht missbraucht.