Seite 9 — 11 und Unternehmerin um angebliche Mängel. Angemessen erscheint bei dieser Sachlage ein Aufwand von 24 Stunden, was drei bis vier Arbeitstagen entspricht und bei einem nicht zu beanstandenden Stundenansatz von Fr. 240.00 ein Honorar nach Zeitaufwand von Fr. 5760.00 ergibt. Hinzu kommen der pauschalierte Auslagenersatz (3 % des Honorars) von Fr. 172.80 sowie die Mehrwertsteuer von Fr. 450.90 (7,6 % auf dem Zwischentotal von Fr. 5932.80). Die vom Gesuchsteller der X. auszurichtende Umtriebsentschädigung beläuft sich damit auf einen Betrag von Fr. 6383.70