Seite 8 — 11 Vielmehr trägt der Unternehmer das Risiko, dass sich einzelne Sanierungsbemühungen als untauglich herausstellen könnten. 7. Ist das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen nach dem Gesagten abzuweisen, muss die superprovisorische Verfügung vom 04. August 2009 wieder aufgehoben werden.