Der Gesuchsteller sei zu verpflichten, eine Sicherheit für allfälligen Schaden von Fr. 100'000.00 zu hinterlegen, über welche erst dann verfügt werden kann, wenn alle Parteien ihr schriftliches Einverständnis erteilen oder ein Richter darüber rechtskräftig verfügt hat. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzügl. MwSt) zu Lasten des Gesuchstellers.“