B. Unter Berufung auf die drohende Verletzung seiner Urheberrechte liess Z. am 29. Juli 2009 beim Einzelrichter in Zivilsachen am Kantonsgericht ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen einreichen, mit dem Begehren, es sei zur Beweissicherung ein Gutachter mit der Ermittlung und Dokumentierung der bislang entstandenen Mängel zu betrauen und es habe sich der Experte auch zu den Ursachen der Mängel und zu den Verantwortlichkeiten zu äussern. Ausserdem sei den Gesuchsgegnern I-III bis zum Vorliegen des beantragten Gutachtens zu verbieten, an dem für den neuen Zugang zum U. in T. verwendeten Sichtbeton Veränderungen vorzunehmen, und es sei ein entsprechendes Verbot bereits vor