1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Kosten des Kantonsgerichts von Graubünden von Fr. 1'200.00 (inkl. Schreibgebühr) gehen zu Lasten der Beschwerdeführerin, welche die Beschwerdegegner aussergerichtlich mit Fr. 800.00 (inkl. MwSt.) zu entschädigen hat.