7. Nicht ausdrücklich gerügt wird der Kostenpunkt der angefochtenen Verfügung. Er erscheint denn auch angesichts des Verfahrensausgangs als durchaus angemessen. 8. H. wurde von den Eheleuten YZ. gebeten, mit dem Einzelrichter am Kantonsgericht in Kontakt zu treten, um eine gütliche aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Im Schreiben vom 3. Juli 2009 legte sie mittels Bilddokumentation und Text die Gegebenheiten des Streits dar.