b) In ihrer Beschwerde anerkennt X. ausdrücklich, Y. die Benützung ihrer Parzelle 2 zu landwirtschaftlichen Zwecken, um auf seine Parzelle Nr. 4 zu gelangen, zu gestatten. Verboten soll nur die Benützung für private Zwecke sein. Nichts anderes hat der Kreispräsident in Ziffer 3 seiner Verfügung angeordnet,