Seite 10 — 15 4.a) Die Parteien haben sich während der Hauptverhandlung vom 26. Mai 2009 über folgende Punke geeinigt: - A. darf seinen Zaun unter Berücksichtigung der am Augenschein vom 26. Mai 2009 festgelegten Abstände weiterhin stehen lassen. - Beide Parteien haben zukünftig das Recht, mit ihren landwirtschaftlichen Maschinen nach Norden um den Stall herumzufahren.