Seite 9 — 15 Prozesses übersteigt die Deckung des Alltagsbedarfs und es kann somit nicht vom stillschweigenden Einverständnis des anderen Ehegatten ausgegangen werden. Die Mithaftung des nicht handelnden Gatten greift daher nur, wenn dieser dem betreffenden Geschäft zustimmt. Das Zustimmungserfordernis wurzelt im Konsensprinzip der partnerschaftlich strukturierten Ehe, wonach wichtige Rechtsgeschäfte in gegenseitigem Einvernehmen abgeschlossen werden sollen. Die Zustimmung kann vor oder gleichzeitig mit dem vom handlungswilligen Ehegatten geplanten Geschäft erteilt werden.