e) Die Parteien haben sich vor dem Kreispräsidenten darüber geeinigt, dass sie weiterhin mit ihren landwirtschaftlichen Maschinen nach Norden um den Stall herumfahren dürfen. Damit Y. über die Nordseite auf die Zufahrtsstrasse gelangt, muss er die im Eigentum von X. stehende Parzelle 3 befahren. Folglich muss geprüft werden, ob der Gesuchsteller als Besitzer im Sinne von Art. 928 Abs. 1 ZGB berechtigt war, die besagte Vereinbarung mit Y. zu treffen.