3. Y. ist es weiterhin erlaubt, die Zufahrt über die Parzelle von A. (Nr. 2) zu benützen, um zu seinen Wiesen im Gebiet "C." zu gelangen. A. wird angewiesen, alle Handlungen zu unterlassen, wodurch Y. verunmöglicht oder erschwert wird, mit seinen landwirtschaftlichen Maschinen über die Parzelle 2 auf seine Wiesen zu gelangen. 4. Diejenige Partei, welche einen Zutritt durch die Wiese der anderen mähen muss, um zu ihrer Parzelle zugelangen, ist verpflichtet, das fremde Heu in den Stall der Besitzerin zu bringen.