b. Im Weiteren waren sich die Parteien nicht einig, welche Zufahrt der Gesuchsgegner zu benützen hat, um zu seinen Wiesen im Gebiet "C." zu gelangen. A. erinnerte daran, dass die Zufahrt früher über "E." erfolgt sei. Seit Y. aber vor einigen Jahren eine Brücke auf seiner Parzelle Nr. 4 errichtet habe, benütze er immer die Zufahrt über seine (A.) Parzelle 2. Der Gesuchsteller verlangte, dass Y. zukünftig wieder die alte Zufahrt benützen müsse.