Jedoch gestatte er Y. mit seinen landwirtschaftlichen Maschinen nach Norden um den Stall herumzufahren, um auf die Zufahrtsstrasse zu gelangen. An dieser mündlichen Zusage, die er ihm schon vor einigen Jahren gemacht habe, halte er weiterhin fest. Y. bestätigte, dass das Gegenrecht auch für ihn gelte.