Seite 2 — 15 und nach Süden in die Zufahrtsstrasse einzubiegen, ohne mit der Front des Transporters den Zaun zu touchieren. Auf Aufforderung des Kreispräsidenten fuhr Y. mit seiner Landwirtschaftsmaschine aus der Garage und versuchte, in die Zufahrtsstrasse einzubiegen, was ihm nicht gelang (vgl. act. 8, Foto 4). A. hielt fest, dass er den Zaun in diesem Bereich nicht zurücksetzen werde. Jedoch gestatte er Y. mit seinen landwirtschaftlichen Maschinen nach Norden um den Stall herumzufahren, um auf die Zufahrtsstrasse zu gelangen.