Der Zufahrtsweg sei eigentlich breit genug für das Befahren mit Maschinen. Da aber Y. seinen Personenwagen unmittelbar auf der Südseite des Stalles parkiere und andere Strassenbenützer sich veranlasst sähen, beim Vorbeifahren einen angemessenen Abstand zu Personenwagen einzuhalten, würden diese mit ihren schweren Maschinen permanent auf seine Parzelle 1 ausweichen.