B. Ende März 2009 wandten sich zunächst A. und einige Tage später Y. an den Kreispräsidenten D.. Beide wünschten, dass der Kreispräsident einen Augenschein durchführe, damit die Parteien die strittigen Punkte darlegen könnten. Anschliessend solle der Kreispräsident den Parteien einen Vergleich vorschlagen. Falls ein solcher nicht ausgehandelt werden könne, solle der Kreispräsident selber über die strittigen Punkte entscheiden.