Seite 8 — 9 III. Demnach wird erkannt 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'200.― (einschliesslich Schreibgebühr) gehen je zur Hälfte und unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten der Beschwerdeführerinnen, welche überdies verpflichtet werden, die Beschwerdegegnerin unter solidarischer Haftbarkeit mit insgesamt Fr. 2'000.― (inkl. MWSt) aussergerichtlich zu entschädigen.