C. Mit Entscheid vom 22. April 2009, mitgeteilt am 30. Mai 2009, verfügte der Kreispräsident: "1. Die Gesuche werden abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend in: Gerichtsgebühr Fr. 1500.00 Schreibgebühren, Fotos, Kopien Fr. 321.00 Total Fr. 1821.00