Die aufgeführten „Bauverbote“ wurden mittels Errichtungsgeschäft (Kaufvertrag) vom 20. Mai 1898 zwischen P. X. und O. W. begründet. Die belasteten Parzellen sind heute unüberbaut. B. Die W. AG reichte bei der Landschaft Gemeinde A. drei Baugesuche (Baupublikationen vom 23. Dezember 2008, 10. März 2009 und 27. März 2009) für Umbauten und Erweiterungen der ehemalige Klinik Z. ein, welche auch die dienstbarkeitsbelasteten Parzellen Nr. B. und C. betreffen.