 dass bei diesem Ausgang die Verfahrenskosten zu Lasten der Beschwerdeführer gehen,  dass auf die Zusprechung einer aussergerichtlichen Entschädigung verzichtet wird, da dem Beschwerdegegner noch keine nennenswerten Kosten erwachsen sind, Seite 4 — 5 Demnach wird verfügt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.