 dass der Vermieter am 4. Mai 2009 dem Kreispräsidenten B. ein Gesuch um Mieterausweisung stellte,  dass der Kreispräsident B. das Gesuch nach durchgeführtem Verfahren am 2. Juni 2009 guthiess und die Mieter per 23. Juni 2009, 12.00 Uhr, aus den Mietobjekten auswies,  dass die Mieter gegen diesen Amtsbefehl am 9. Juni 2009 beim Einzelrichter am Kantonsgericht Beschwerde führten und sinngemäss die Aufhebung des Exmissionsentscheides forderten,  dass auf die Begründungen in der Beschwerde, soweit erforderlich, im folgenden eingegangen wird,