Seite 9 — 11 Interessennachweis" verlangt werden kann. Ein Aufwand von 5 Stunden für das vorinstanzliche Verfahren erscheint unter diesen Umständen angemessen. Da der Gesuchsgegner vor dem Kreisamt anwaltlich nicht vertreten war, können auch bei diesem Ausgang die aussergerichtlichen Kosten nicht einfach verrechnet werden (PKG 2007 Nr. 6). Hingegen hat der Gesuchsgegner zumindest Anspruch auf eine Umtriebsentschädigung, welche er auf Fr. 1'500.00 beziffert (act. 9).