Die Parteien werden verpflichtet, sich an den Verwaltungskosten wie folgt zu beteiligen: Y. und Z. (zusammen) mit 55.6%, X. mitt 44,4% 8. Die amtlichen Kosten dieses Verfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 520.00 Schreibgebühr von Fr. 240.00 im Ganzen somit Fr. 760.00 gehen zu Lasten des Gesuchsgegners X. und sind dem Kreisamt innert 30 Tagen mit dem beigelegten Einzahlungsschein zu überweisen. 9.