Die Rechte und Pflichten des ernannten Verwalters ergeben sich aus dem von der Treuhandbüro D. AG (im Sinne einer Offerte) eingereichten (in deutscher Spache abgefassten) Verwaltungsvertrag, welcher integrierter Bestandteil dieses Entscheides ist. 4. An der Stockwerkeigentümerversammlung kann ein einzelner Stockwerkeigentümer einen gültigen Entscheid herbeiführen, sofern nur einer anwesend ist und gemäss Gesetz das einfache Mehr ausreicht. 5. Im Falle der Stimmengleichheit hat der Verwalter den Stichentscheid. 6. Der gesamte Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen;