verlockend klinge, doch würden die "spese e altri costi" separat verrechnet, was letztendlich zu höheren Kosten führe als im Vertrag unter Ziff. 1 erwähnt. Weiter führten sie aus, dass Herr K. mit Herrn X. befreundet sei, was keine gute Voraussetzung für eine unparteiliche Verwaltungstätigkeit sei, insbesondere weil diesem bei Stimmengleichheit der Stichentscheid zukomme. Seite 3 — 11 F. Bei dieser Ausgangslage holte der Kreispräsident eine dritte Offerte bei der Treuhandbüro D. AG in G. ein, welche die Verwaltungstätigkeit für Fr. 2'800.00 pro Jahr offerierte.