E. Am 28. Februar 2009 reichte X. dem Kreisamt H. einen Vertrag bzw. eine entsprechende Offerte der Treuhandbüro C. AG in H. ein. Die Offerte der Treuhandbüro C. AG lautete auf Fr. 1'800.00 pro Jahr. In der Stellungnahme zur Offerte der Treuhandbüro C. AG hielt der Rechtsvertreter der Gesuchsteller fest, dass im Urteil Deutsch als Korrespondenz- und Dialogssprache verwendet werden soll, weil Italienisch im Unterengadin keine offizielle Sprache sei. Aus diesem Grund sei auch der Verwaltungsvertrag in deutscher Sprache abzufassen. Der Vertragsvorschlag der Treuhandbüro C. AG sei daher untauglich. Die Gesuchsteller beanstandeten im weiteren, dass das Honorar von Fr. 1'800 pro Jahr zwar