Die Verhandlung konnte vorwiegend in italienischer Sprache geführt werden (die direkten Gespräche zwischen den Parteien), so dass mit dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Gesuchsgegner eine Verständigung möglich war. Dieser machte geltend, dass die Stockwerkeigentümerversammlungen während seiner beruflichen Landesabwesenheit von Mitte Dezember 2008 bis Ende Januar 2009 einberufen worden seien, obwohl die Gesuchsteller von dessen Abwesenheit Kenntnis hatten. In der Hauptverhandlung führte er aus, dass er schon immer einen Verwalter einsetzen wollte, die Eheleute YZ. die Ernennung von B. aus Zuoz jedoch ablehnten.