Seite 2 — 11 D. An der Hauptverhandlung vom 12. Februar 2009 in I., liessen sich die Gesuchsteller anwaltlich vertreten, während X. persönlich anwesend war. Die Verhandlung konnte vorwiegend in italienischer Sprache geführt werden (die direkten Gespräche zwischen den Parteien), so dass mit dem der deutschen Sprache nicht mächtigen Gesuchsgegner eine Verständigung möglich war.