C. Im Rahmen der Vernehmlassung vom 2. Februar 2009 teilte der Rekurrent dem Kreisamt mit, er sei grundsätzlich mit der Ernennung eines professionellen Verwalters einverstanden, was die Auslagen für Heizung usw. betreffe. Bei der Einsetzung des Verwalters sei allerdings zu berücksichtigen, dass die Korrespondenz in italienischer Sprache zu führen sei und dass Frau B. bis am 31. Dezember 2009 mit der Aufsicht beauftragt worden sei. Im weiteren sollen die Probleme, welche er in seinem Schreiben vom 12. Dezember 2008 dem Rechtsvertreter der Gesuchssteller mitgeteilt habe, gelöst werden.