Mit "Prozesseingabe" vom 23. Dezember 2008 (eingegangen am 30. Dezember 2008) ersuchte der Rechtsvertreter der Gesuchsteller den Kreispräsidenten H. um die Einsetzung eines professionellen Liegenschaftsverwalters und schlug F. von der A. Treuhand in 7550 G. als Verwalter vor. Er beantragte, es sei im weiteren zu bestimmen, dass - sich die Rechte und Pflichten sowohl des Verwalters als auch der Parteien nach dem Verwaltungsvertrag zu richten hätten; - ein einzelner Stockwerkeigentümer an einer Stockwerkeigentümerversammlung alleine einen Entscheid herbeiführen könne, sofern nur einer anwesend sei und gemäss Gesetz das einfache Mehr ausreiche;