– dass der Kreispräsident Trins nach durchgeführtem Verfahren am 7. Januar 2009 unter Androhung des Vollzuges mittels Polizeigewalt und der Straffolge von Art. 292 StGB verfügte, die fraglichen Bäume seien bis zum 30. Januar 2009, 12.00 Uhr, zu entfernen,