Was ihren Bedarf angehe, seien nach Eintritt der Rechtskraft des Scheidungspunktes die Kosten für die Altersvorsorge zu berücksichtigen. Hinzu komme, dass die Krankenkassenprämien gestiegen seien und ihr zudem Autospesen in Höhe von Fr. 900.-- anfallen würden. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen habe sie somit grundsätzlich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in Höhe von Fr. 5'000.--, wobei sie jedoch lediglich einen monatlichen Betrag von Fr. 4'500.-- geltend mache. Dem Ehemann würden somit Fr. 7'000.-- verbleiben, womit sein gebührender Unterhalt mehr als gedeckt sein dürfte.