G. Mit dem erwähnten Urteil hat das Bezirksgericht Landquart die Ehe der Parteien geschieden (Ziff. 1), Y. verpflichtet, an den Unterhalt von X. monatliche Beträge von Fr. 3'000.-- ab Rechtskraft des Scheidungsurteils bis zum 30. September 2021 und von Fr. 1'000.-- ab 1. Oktober 2021 bis Eintritt des ordentlichen AHV-Alters der Ehefrau zu bezahlen (Ziff. 2 und 3) sowie die strittigen güterrechtlichen Fragen einschliesslich BVG entschieden (Ziff. 4 und 5). Dagegen hat Y. am 23. April 2009 Berufung erklärt und unter anderem eine Reduktion des nachehelichen Unterhalts hinsichtlich Höhe und Dauer beantragt.