Dieser Eheschutzentscheid bildete Gegenstand eines Rekursverfahrens vor dem Einzelrichter im Familienrecht des Kantonsgerichts St. Gallen. Am 15. und 17. August 2006 unterzeichneten die Parteien einen Vergleich, womit das Rekursverfahren am 21. August 2006 abgeschrieben werden konnte. Im Rahmen dieses Vergleiches verpflichtete sich Y., die monatlichen Unterhaltszahlungen gemäss Eheschutzentscheid wieder aufzunehmen, wobei er für berechtigt erklärt wurde, eine Verrechnung mit der Begleichung der Steuerschulden vorzunehmen.