Seite 2 — 10 Liegenschaft gehen von Juni 2005 bis Februar 2006 vollumfänglich zu Lasten der Gesuchstellerin, ab März 2006 richtet sich die Verteilung der Kosten nach den Bestimmungen über das Miteigentum. 4. Die Gesuchstellerin wird bei ihrer Zusage behaftet, die Liege für den Gesuchsgegner zur Abholung bereit zu halten. 5. Es wird mit Wirkung ab 25. Oktober 2005 Gütertrennung angeordnet. 6. Die Gesuchstellerin wird verpflichtet, dem Gesuchsgegner ihre Vermögensverhältnisse ab 1. Januar 2005 vollständig offen zu legen.