B. Am 10. Oktober 2005 liess X. beim Kreisgericht Werdenberg-Sargans ein Gesuch um Erlass eheschutzrichterlicher Massnahmen einreichen, worin sie die Zuweisung der ehelichen Liegenschaft in E. an sich und die beiden Pflegekinder sowie die Verpflichtung von Y. zur rückwirkenden Zahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen von mindestens Fr. 3'050.-- zuzüglich Ausbildungszulagen beantragte.